Betreuungs- und Entlastungsleistungen
und Pflege von Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand, z.B. Demenzerkrankte

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Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.  Bei uns übernehmen professionelle Pflegekräfte für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe bei der Haushaltsführung. Wer Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Mittel dafür mit dem Entlastungsbetrag aufstocken.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Alle Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen.

Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Bitte sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Was muss bei der Kostenübernahme beachtet werden?

Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.

Unser Pflegedienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie uns den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Werden die 125 Euro im Monat nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr übertragen. Am 30. Juni verfällt der Restbetrag dann.

 

Pflege von Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand, z.B. Demenzerkrankte

Die professionelle und bedarfsgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz liegt uns besonders am Herzen. Wir verfügen über qualifizierte Pflegefachkräfte und sorgen durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen für eine Versorgung mit Herz und Können.

Unser Pflegedienst arbeitet bedarfsgerecht mit der Fachambulanz gerontopsychiatrische Fachambulanz des Isar Amper Klinikums München zusammen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen können dabei Hausbesuche zusammen mit den zuständigen Fachärzten und gerontopsychiatrischen Fachpflegekräften und unserem Pflegedienst organisiert werden.

Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie

18 Mitarbeiter unseres Pflegedienstes haben am Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. teilgenommen. Dieses Qualifizierungskonzept beinhaltet 32 Fortbildungseinheiten á 45 Minuten und wurde durch unseren Pflegedienst erfolgreich abgeschlossen.

Das Ziel der Fortbildung „Qualifizierungskonzept Gerontopsychiatrie“  ist es, MitarbeiterInnen ambulanter Dienste durch eine Basisqualifikation in die Lage zu versetzen, die häusliche Pflege- und Bertreuungssituation von Menschen mit einem gerontopsychiatrischen Krankheitsbild zu stärken und zu verbessern.

Wir bieten unseren Kunden neben unserer Gruppenbetreuung unter der Leitung unseres Qualitätsmanagement-Teams auf Wunsch auch stundenweise Einzelbetreuung und Beaufsichtigung der Pflegebedürftigen in Ihrer gewohnten Umgebung an.

In dieser Betreuungszeit stehen die Entlastung der Angehörigen und die Gewährleistung der Sicherheit des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Gerne können zusammen mit unserer Pflegekraft auch Außenaktivitäten sowie geeignete und das Wohlbefinden fördernde Beschäftigungen geplant und organisiert werden. Diese Leistungen können sowohl über die Pflegesachleistungen, oder auch über die von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung gestellten Entlastungsleistungen, als auch privat finanziert werden. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.