Verhinderungspflege
Wir kümmern uns um Ihren zu pflegenden Angehörigen, wenn Sie einmal verhindert sind oder selbst Erholung brauchen. Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson werden bei entsprechenden Voraussetzungen die Kosten der Ersatzpflegekraft für längstens sechs Wochen im Jahr von Ihrer Pflegekasse übernommen (bis zu 2.418,- Euro).